Lungenklinik Ballenstedt/Harz GmbH

Patienten und Besucher

Informationen vor einem Klinikaufenthalt        

Sie haben einen Termin zwecks stationärer Aufnahme in einem unserer Abteilungen erhalten, bzw. sind zu einem ambulanten Termin in einer unserer Fachambulanzen einbestellt.


Was sie mitbringen sollten:

  • Chipkarte
  • Verordnung für die Krankenhausbehandlung (vom behandelnden Arzt)

  • Vorbefunde

  • aktuelle radiologische Aufnahmen (Röntgen, CT´s, MRT´s - ggf. als CD)  

  • aktuell eingenommene Medikamente

  • Heimbeatmungsgeräte und Zubehör

  • Hör- und Sehhilfen

  • Ihre Waschutensilien

  • Bettbekleidung

  • Handtücher, Bademantel und Hausschuhe

 

Für Wertgegenstände und Bargeld sind im Patientenzimmer Einschlussmöglichkeiten vorhanden, von der Klinik wird dafür keine Haftung übernommen.


 

Zuzahlungen und Kosten

Die Kosten der Krankenhausleistungen für Ihren Klinikaufenthalt übernimmt Ihre Krankenkasse. Zusätzlich fällt im Normalfall eine Eigenbeteiligung an, die Sie direkt vor Ort bezahlen. Ein Überblick über Zuzahlungen und Kostenübernahmen für Gesetzlich- und Privatversicherte.

Gesetzlich versicherte Patienten

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen. 

Gemäß der aktuellen Gesetzgebung (§ 39 Abs. 4 SGB V) fällt bei einem Krankenhausaufenthalt zusätzlich eine Eigenbeteiligung von 10,00 Euro pro Tag an - vom Aufnahmetag bis zum Tag der Entlassung.

Die Zuzahlung wird maximal 28 Kalendertage pro Jahr erhoben und beläuft sich somit auf höchstens 280,00 Euro - unabhängig von der Anzahl Ihrer Krankenhausaufenthalte. Wenn Sie im laufenden Kalenderjahr bereits Zuzahlungen im Krankenhaus geleistet haben, werden diese verrechnet.

Den für Sie infrage kommenden Betrag bezahlen Sie bitte vor Ihrer Entlassung in der Patientenaufnahme, diese befindet sich im Aufnahmebereich, hinter dem Empfangsbereich der Klinik. Bei Fragen helfen Ihnen unsere Empfangsmitarbeiter gerne weiter.

Befreiung von der Zuzahlungspflicht

Unter der folgenden Voraussetzung brauchen Sie keine Zuzahlung leisten:  

  • Sie sind jünger als 18 Jahre.
  • Ihre Krankenkasse hat Sie von der Zuzahlung befreit.
  • Sie haben die maximale Zuzahlungshöhe von 280,00 Euro im laufenden Kalenderjahr bereits überschritten.

Bitte legen Sie uns alle relevanten Dokumente vor, etwa Quittungen bereits geleisteter Zahlungen oder die Zuzahlungsbefreiung Ihrer Krankenkasse.

Privatversicherte und Empfänger von Wahlleistungen

Sie sind privat versichert? Dann werden die allgemeinen Krankenhausleistungen direkt mit Ihrer privaten Krankenkasse abgerechnet. Bitte legen Sie uns vor Ort einfach die Bestätigung der privaten Krankenversicherung vor, die Kosten zu übernehmen. Mit einer privaten Versicherung entfallen für Sie zudem die Zuzahlungen.

Wahlleistungen werden über Ihre Privat- oder Zusatzversicherung abgerechnet. Ohne eine solche Versicherung erfolgt die Abrechnung direkt mit Ihnen.

Fernsehen und Telefon

Alle Krankenzimmer sind in unserer Klinik mit einem Fernsehgerät ausgestattet. An jedem Bettplatz (ausgenommen die Intensivstation) gibt es ein Telefon, die Telefonanlage kann mit einer Telefonkarte bedient werden.

Eine solche Telefonkarte können Sie am Automaten im Haupteingangsbereich erwerben.

Kosten: 
Pfandgebühr                                 10,00  Euro                 
Mindesteinzahlung                        15,00  Euro
Preis pro Gesprächseinheit             0,10  Euro



Die Nutzung der Fernsehanlage ist für die Patienten unserer Klinik unentgeltlich. Sie benötigen allerdings für den Fernsehton einen Kopfhörer, den Sie bei uns für 2,50 Euro käuflich erwerben können.


Diesen Kopfhörer erhalten Sie in der Patientenaufnahme und am Wochenende in der Cafeteria.

 
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