Lungenklinik
Ballenstedt/Harz GmbH
Robert-Koch-Str. 26-27
06493 Ballenstedt
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Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Krankenhäuser ab dem 01. Oktober 2017 ein standardisiertes Entlassungsmanagement sicherstellen müssen.
Ziel des neuen Entlassungsmanagements ist es, Patient*innnen auch nach einem Krankenhausaufenthalt eine lückenlose, medizinische Versorgung zu bieten.
Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassungsmanagements und die Unterstützung durch die Kranken- / Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patient*innnen in schriftlicher Form vorliegen muss.
Im Rahmen des Entlassungsmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z. B. zu Ärzt*innnen , Heilmittelerbringern (z. B. Physiotherapeut*innen oder Ergotherapeut*innen) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und / oder zu der Kranken- oder Pflegekasse aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch die schriftliche Einwilligung der Patient*innen voraus. Diese kann mittels der beigefügten Einwilligungserklärung erfolgen, mit der die Patient*innen ihre Zustimmung zum Entlassungsmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung erklären.
Wenn die Patient*innen kein Entlassungsmanagement wünschen und / oder die Kranken- / Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen die Patient*innen keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassungsmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- / Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.
Liebe Patientinnen und Patienten des Schlaflabors, unser Schlaflabor ist nicht umgezogen und...
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